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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

Cardtrips.com (Inhaber Marcus Messer) (nachfolgend „CARDTRIPS“) bietet seine Leistungen als Reisevermittler ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden (nachfolgend „Reisender“) und CARDTRIPS. CARDTRIPS ist für den Reisenden auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages tätig und vermittelt Reiseleistungen von Leistungsträgern; diese sind hier auch Reiseveranstalter, die Reiseleistungen in eigener Verantwortung gegenüber dem Reisenden erbringen.

2. Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht

2.1 Mit dem Absenden des im Reiseportal bereit gestellten Reiseanmelde-Formulars, der Übersendung schriftlicher oder in anderem elektrischen Weg bei CARDTRIPS eingehender Buchungsanfragen sowie durch die mündliche Buchungsanfrage macht der Kunde CARDTRIPS ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages (nachstehend „Vermittlungsauftrag“). Danach übernimmt CARDTRIPS die Vermittlung eines Vertrags über bestimmte Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Leistungsträger. Die Buchungsanfrage stellt zugleich das Angebot des Reisenden auf Abschluss des Hauptvertrages mit dem Leistungsträger dar.

2.2 Der Abschluss des Vertrages bedarf der elektrischen Form. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Reisenden und CARDTRIPS der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.

2.3 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt CARDTRIPS den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.

2.4. Ist die vom Reisenden gewünschte Reiseleistung verfügbar und nimmt der Leistungsträger das Angebot des Reisenden auf Abschluss des Hauptvertrages über diese Reiseleistung an, kommt zwischen dem Reisenden und dem Leistungsträger der Hauptvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsangebotes des Reisenden durch den Leistungsträger erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen oder der Textform entsprechenden Buchungsbestätigung.

2.5 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages ergeben sich aus den zwischen CARDTRIPS und dem Reisenden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.

2.6 Für die Rechte und Pflichten des Reisenden gegenüber dem Leistungsträger der vermittelten Leistung, gelten ausschließlich die Vereinbarung des Hauptvertrages und die Reise- und Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers.

2.7 Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reiseleistung an, verpflichtet sich der Kunde, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

3. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise

3.1 Die vertragliche Leistungspflicht von CARDTRIPS besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vermittlung von Verträgen zu der Buchungsanfrage, je nach Verfügbarkeit, mit dem jeweiligen Leistungsträger, der Abwicklung der Buchung, insbesondere bei der Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem Leistungsträger getroffenen Vereinbarungen durch den Leistungsträger direkt dem Reisenden übermittelt werden.

3.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet CARDTRIPS im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der Informationen an den Reisenden.

3.3 Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung, kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zwischen CARDTRIPS und dem Reisenden zustande. Sonst haftet CARDTRIPS gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht für die Richtigkeit der erteilten Informationen.

3.4 Nur mit einer ausdrücklichen Vereinbarung ist CARDTRIPS verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.

3.5 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung hingewiesen, welcher auch empfohlen wird. Diese Versicherung ist in den Leistungspreisen nicht enthalten. Schließt der Kunde durch Vermittlung von CARDTRIPS eine solche Versicherung ab, ist CARDTRIPS – mangels einer abweichenden Vereinbarung – nicht verpflichtet, den Reisenden über den Umfang, den Deckungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen zu informieren, soweit sich der Kunde aus den ihm übergebenen oder ihm vorliegenden Unterlagen des Leistungsträgers oder den Versicherungsunterlagen des Versicherers über die Versicherungsbedingungen informieren kann.

3.6 Sollte CARDTRIPS ebenfalls eine Luftbeförderungsleistung vermitteln, ist SIGN TOURS verpflichtet, den Fluggast über die Identität des die Beförderungsleistung ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten.

4. Bescheinigungen, VISA

4.1 CARDTRIPS informiert den Reisenden über Einreise-, Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der voraussichtlichen Frist zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Bei der Erteilung dieser Auskünfte geht CARDTRIPS davon aus, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind, in deren Person keine besonderen Umstände (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit) vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Kunde CARDTRIPS darauf hinweisen.

4.2 Die Auskünfte und Hinweise gemäß Ziffer 4.1 beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder über geeignete Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen branchenüblichen Nachschlagewerken, oder auf die Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.

4.3 Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten ist der Kunde selbst verantwortlich. Außnahmen werden durch besondere Vereinbarung getroffen. Sollte dies der Fall sein, kann CARDTRIPS die Erstattung der in Zusammenhang mit der Dokumentenbeschaffung entstandenen Aufwendungen verlangen. Über die voraussichtlichen Kosten zur Dokumentenbeschaffung, wird der Reisende vorab informiert.

4.4 CARDTRIPS haftet nicht für die Erteilung von Visa oder sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang der zu beschaffenden Unterlagen. Außnahme: Sollte CARDTRIPS für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände schuldhaft (mit-)verursacht haben. 

5. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Stornierung, Zahlungen

5.1 Im Falle einer Stornierung, kann der Leistungsträger Stornokosten verlangen. Die Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungsträgers.

5.2 Zahlungen bei gebundenen Reiseleistungen (ab 2 Leistungen z.B. Flug und Unterkunft) sind nur fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters an den Reisenden übergeben wird. Liegt der Sicherungsschein vor, ist die Zahlung entsprechend den Zahlungsbedingungen des Reiseveranstalters fällig; der Versand der Reiseunterlagen erfolgt auf der Grundlage der Reisebedingungen des Reiseveranstalters oder der Vereinbarung mit dem Leistungsträgers einer Reiseleistung.

5.3. Bei einer einzelnen vermittelten Reiseleistung, kann eine Anzahlung zur Sicherheit der Buchung verlangt werden.

6. Preis bzw. Leistungsänderungen

6.1 CARDTRIPS hat auf Preis- oder Leistungsänderungen der vermittelten Reiseleistung keinen Einfluss.

6.2 Im Falle einer Vermittlung von Luftbeförderungen, ist es den Fluggesellschaften aufgrund international gültiger luftfahrtrechtlicher Bestimmungen vorbehalten, im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen Änderungen der vereinbarten Leistungen vorzunehmen. Diese Änderungen fallen nicht in den Verantwortungsbereich von CARDTRIPS.

7. Reiseunterlagen

7.1 Sowohl der Reisende, wie auch CARDTRIPS trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Reisenden ausgehändigt wurden, auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.

7.2 Sollte der Kunde erkennbare Fehlern, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten erkennen, ist der Kunde verpflichtet CARDTRIPS unverzüglich darüber zu informieren. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung von CARDTRIPS bezüglich eines hieraus dem Reisenden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung für CARDTRIPS entfällt vollständig, wenn die in 8.1 bezeichneten Umstände für ihn nicht erkennbar waren.

8. Verpflichtungen des Reisenden/Weiterleitung bei Mängel

8.1 Hiermit weisen wir den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des jeweiligen vermittelten Leistungsträgers als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. des jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.

8.2 Ansprüche oder Mängel der Vermittlungsleistung hat der Reisende unverzüglich und innerhalb der gesetzlichen und vertraglichen Fristen anzuzeigen.

8.3 Im Falle von Mängelanzeigen und  der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Leistungsträger beschränkt sich die Verpflichtung V auf die Mitteilung des Namens und der Adresse des Leistungsträgers. 

8.4 Bei etwaiger Ansprüche des Reisenden gegenüber den vermittelten Leistungsträgers besteht gleichfalls keine Pflicht von CARDTRIPS zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

9. Haftung des Reisevermittlers

9.1 Soweit der Vermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.

9.2 Der Vermittler haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Reisenden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Vermittlers insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungsträgers erheblich abweicht.

9.3 Eine etwaige eigene Haftung CARDTRIPS aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und CARDTRIPS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10.2 Der Kunde kann den CARDTRIPS nur an dessen Sitz verklagen.

10.3 Für Klagen des CARDTRIPS gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisenden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von CARDTRIPS vereinbart.

10.4 Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem CARDTRIPS die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisenden können den CARDTRIPS ausschließlich an dessen Sitz verklagen.

11. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

CARDTRIPS nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht gesetzlich verpflichtet.

12. Schlußbestimmungen

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Vermittlerbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand August 2022